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   VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12   

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https://dejure.org/2013,25690
VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12 (https://dejure.org/2013,25690)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.09.2013 - 27 K 231.12 (https://dejure.org/2013,25690)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. September 2013 - 27 K 231.12 (https://dejure.org/2013,25690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Umfang der Sendeerlaubnis für bundesweites Rundfunkprogramm - Befugnis zu regional unterschiedlicher Verbreitung von Werbung

  • R&W Online

    Regionalisierte TV-Werbung ohne entsprechende Genehmigung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen "ProSieben"

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen "ProSieben"

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    VG Berlin untersagt ProSieben regional differenzierte Werbefenster

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sendeerlaubnis - ProSieben darf keine regional differenzierte Werbung zeigen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen "ProSieben"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen "ProSieben"

  • beck.de (Kurzinformation)
  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schlappe für ProSieben bei der Werbeausstrahlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fernsehsender "ProSieben" darf Werbefenster nicht regional auseinanderschalten - Regional differenzierte Werbung nicht von Sendeerlaubnis umfasst

  • archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 19.09.2013)

    Zulässigkeit regionalisierter Werbeinhalte im Privatfernsehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2014, 67
  • ZUM 2015, 167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
    Hierzu gehören auch einzelne sich aus einem umfassenden Rechtsverhältnis ergebende Berechtigungen (vgl. zur Feststellung, dass ein Vorhaben genehmigungsfrei ist: BVerwG, Urteil v. 17.01.1972 - I C 33.68 -, BVerwGE 39, 247), wie vorliegend die begehrte Feststellung, dass das von der Klägerin geplante Vorhaben der Werbeauseinanderschaltung nach den Regeln des Rundfunkstaatsvertrages entgegen der von der Beklagten geäußerten Rechtsauffassung gerade nicht von der Beklagten zusätzlich zu der bereits erteilten Sendeerlaubnis zu lizensieren sei.

    Da die Klägerin von der Genehmigungsfreiheit ihres Vorhabens nach den rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen ausgeht, bleibt der durch eine Verpflichtungsklage erreichbare Rechtsschutz hinter dem der beantragten Feststellungsklage zurück (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rn. 29; BVerwGE 39, 247).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
    Die Klägerin begehrt die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO.Als Rechtsverhältnis i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100 S. 262, 264 m.w.N.;Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage, § 43 Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98

    Landesmediengesetz Bayern

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
    Hierbei ist den Landesmedienanstalten die Aufgabe übertragen, auf die Funktionsfähigkeit der privatwirtschaftlichen Säule der dualen Rundfunkordnung hinzuwirken und dadurch die Rundfunkfreiheit der Veranstalter, aber auch für Jedermann die freie und öffentliche Meinungsbildung zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.10.2005 - 1 BvR 396/98 -, NVwZ 2006, 201, 204).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
    Meinungsbildung vollzieht sich nicht nur durch Nachrichtensendungen, politische Kommentare oder Sendereihen über Probleme der Vergangenheit, der Gegenwart oder der Zukunft, sondern ebenso in Hör- und Fernsehspielen, musikalischen Darbietungen oder Unterhaltungssendungen (vgl. BVerfG, Urteil v. 04.11.1986, Az. 1 BvF 1/84 - NJW 1987, 239, 240).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 7 C 77.80

    Bekenntnisloser Schüler - Religionsunterricht - Religionsgemeinschaft -

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
    Denn dieses ist insbesondere dann gegeben, wenn - wie hier - das Erfordernis einer behördlichen Erlaubnis zwischen den Beteiligten streitig ist (vgl. BVerwG, Beschluss v. 22.10.1981 - 7 C 77.80 -, NJW 1983, 2584).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
    Die Verteilung der Ressource "Wirtschaftswerbung als Finanzierungsgrundlage" privater Rundfunkveranstalter bedarf der Regulierung (vgl. dazu Dörr/Wagner, a.a.O., S. 530 unter Hinweis auf BVerfGE 74, 297).
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